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Stolperfalle Aufhebungsvertrag!

Dem einen treibt er die Schweißperlen auf die Stirn, den anderen lässt er „weiche Knie“ bekommen: Es dürfte kaum einen Begriff geben, der in den Ohren einer Top-Führungskraft so unangenehme Gefühle der Hilflosigkeit und nicht selten auch der Enttäuschung auslöst wie der Begriff des „Aufhebungsvertrages“. Kein Wunder, denn: Es geht um die Existenzgrundlage! Soll doch mit einem Aufhebungsvertrag der Arbeitsvertrag, der einem Monat für Monat die Existenz sicherte und nicht nur Geld aufs Konto, sondern auch Anerkennung im Unternehmen (und darüber hinaus) brachte, aufgehoben werden. Man fühlt sich wie jemand, den man vor die Tür setzen will; der Aufhebungsvertrag scheint vielen die Dokumentation des eigenen Scheiterns zu sein.

Kein Wunder, dass man in diesem Moment, in dem der Arbeitgeber nicht nur zum Ausdruck bringt, dass man sich trennen möchte und einen Aufhebungsvertrag anbietet, meist wenig rational, sondern sehr emotional reagiert und den Aufhebungsvertrag als Bedrohung und nicht als Chance begreift, was er im Grunde nach ist. Denn eines steht fest: Wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, kann sich eines sicher sein: Der eigene Job ist weg! Daran lässt sich nichts mehr ändern. Jetzt geht es nur noch um die Frage, wie man gut auseinanderkommt. Sprich: Wie man als Top-Führungskraft verhindert, dass man mit (fast) leeren Händen das Unternehmen verlassen muss. Wer in diesem Moment kopflos reagiert, riskiert genau dieses. Denn die Unternehmen wollen, wenn Sie sich von einer Top-Führungskraft trennen, diese Trennung so preiswert wie möglich vollziehen. Daher bauen sie bewusst Druck auf und spielen mit den Emotionen. Das Einzige, was in diesem Moment hilft: kühlen Kopf bewahren und sich selbst „aus der Schusslinie“ nehmen.

Dieses gelingt am besten (und zahlt sich am Ende auch in barer Münze aus), wenn man, sobald das Unternehmen das Thema „Aufhebungsvertrag“ ins Spiel bringt, die Verhandlungen denjenigen überlässt, die solche Aufhebungsverträge – und zwar auf Top-Ebene – schon hunderte Male verhandelt haben.


Dr. Daniel Detambel und Rechtsanwalt Michael Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei der RellermayerPartner Rechtsanwälte in Düsseldorf, stehen Ihnen gerne für Ihre ersten Fragen zur Verfügung – perE-Mail oder per Telefon:

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